Kostenabrechnung Fehlanzeige
Am 17.10.2024 endete ein langjähriges Verfahren mit der Arbeitsagentur vor dem Sozialgericht Reutlingen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden in einem Vorverfahren vor dem AG Stuttgart Gerichtsgebühren einbezahlt.
Das Sozialgericht Reutlingen hat nicht pflichtgemäß von Amts wegen die Abrechnung der Kosten durchgeführt sondern erst nach entsprechender Monierung am 13.02.2025 am 30.04.2025 eine teilweise Erstattung angekündigt, diese allerdings bislang nicht umgesetzt.
Da stellt sich nicht nur die Frage nach der Fachaufsicht/Dienstaufsicht sondern auch nach einer Amtspflichtverletzung.







