Sehr geehrter Herr Dieter,
danke für Ihr Feedback!
Es tut uns sehr leid, dass Sie nicht mit dem Service anderer Stock-Agenturen zufrieden sind!
Wenn Sie jedoch ein Stockfoto außerhalb der Lizenzbedingungen einer Stock-Agentur nutzen und die damit verbundenen die Rechte an Dritte unerlaubt unterlizenzieren (Socialmedia Netzwerke) und Sie hier einen Fehler begehen, müssen Sie nicht uns als Unternehmen dafür verantwortlich machen.
Dies wurde ja wie bereits gerichtlich bestätigt, das LG Köln stellt sich hier eindeutig hinter unsere Rechtsansicht.
Wir erlauben uns insoweit aus dem Hinweisbeschluss des LG Köln (Aktenzeichen 14 O 144/21) nochmals zu zitieren:
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„Die Kammer vermag derzeit nicht zu erkennen, dass die Äußerungen des [Herrn Rafael Classen] gegenüber dem Lizenznehmern [von Adobe / Adobe Stock], sie seien nicht Inhaber einer ausreichenden Lizenz, um die Werke auf Social Media-Kanälen wie Facebook zu nutzen, […] unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält. Eine Auslegung der Lizenzbedingungen ergibt nach Ansicht der Kammer, dass [Adobe] ihren Vertragspartnern eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz [einräumt]. Die Nutzung der Werke ist mit der Einschränkung versehen, dass eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Rechte nicht erfolgen darf.
Die Nutzungsbedingungen von Facebook sehen jedoch vor, dass der Nutzer Facebook eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz zum Hosten, zur Nutzung, Verbreitung, Modifizierung, Ausführung, zum Kopieren, zur öffentlichen Vorführung oder Darstellung, zur Übersetzung und zur Erstellung abgeleiteter Werke aller Informationen, Daten und sonstigen Inhalte, die in Verbindung mit der Plattform verfügbar gemacht werden, für alle geschäftlichen Zwecke in Verbindung mit dem Betrieb, der Bereitstellung oder Verbesserung der Plattform oder irgendeines anderen Facebook-Produktes gewährt.
Da den Kunden [von Adobe / Adobe Stock] eine Unterlizenzierung vertragsgemäß aber nicht gestattet ist, dürften sie die von den [Adobe / Adobe Stock] lizenzierten Werke nicht auf Facebook nutzen. Auch wenn [Adobe / Adobe Stock] die Nutzung der Stockmedien auf Social Media Plattformen grundsätzlich erlauben, gilt dies den Nutzungsbedingungen zufolge nicht, wenn damit eine Unterlizenzierung verbunden ist. Letztlich kommt es damit auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke an.
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[Sämtliche Hervorhebungen durch den Verfasser]
Es ist daher auch selbstverständlich, dass auch Kunden nur die Rechte wahrnehmen dürfen, die ihnen von der Stock-Agentur eingeräumt worden sind.
Verwenden Kunden die Bilder außerhalb der Nutzungsbedingungen, begehen sie eine Rechtsverletzung wie jeder andere und können dann selbstverständlich auch abgemahnt oder mit einer Berechtigungsanfrage konfrontiert werden und auch Verklagt werden.
Bezüglich Ihrer Bewertung, haben wir bereits Rücksprache mit unserem Rechts-Team gehalten: Da wir uns nicht proaktiv auf Ihre E-Mail-Adresse melden dürfen, möchten wir Sie gern einladen, sich bei uns zu melden, damit wir gemeinsam eventuell eine andere Lösung zur gütlichen Einigung finden.
Melden Sie sich sehr gern bei uns, denn wir würden uns wirklich freuen, wenn Sie uns die Chance geben, unseren bisherigen Eindruck bei Ihnen wettzumachen.
Freundliche Grüße
Ihr RC-Photo-Stock-Team – Bildarchiv für Stockfotos und Videos