Schlechter Service
Positiv:
Bestellung und Lieferung einer AMD Ryzen 7 9700X verliefen reibungslos und zügig.
Negativ:
Nach Ausfall der CPU nach 1,5 Monaten zeigt sich ein mangelhafter Umgang mit gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.
Ich habe am 24.08.2025 eine AMD Ryzen 7 9700X CPU über nullprozentshop.de (ein Angebot der notebooksbilliger.de AG) erworben. Die Lieferung war schnell und ohne Mängel.
Die Abwicklung des Gewährleistungsfalles ist jedoch mangelhaft und wird der Verantwortung eines großen Händlers nicht gerecht.
Chronologie des Problems und notwendiger Aufwand
Der Prozessor fiel bereits am 10.10.2025 aus. Um die Ursache zweifelsfrei zu klären, beauftragte ich eine Fachwerkstatt. Die Diagnose erhielt ich am 24.10.2025. Sie bestätigte den Defekt der CPU (Kosten: 80 €).
Die Reklamation erfolgte am 24.10.2025 an den Service von nullprozentshop.de. Das NBB-Serviceteam übernahm die Abwicklung und forderte die Einsendung, die am 28.10.2025 mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung erfolgte.
Mangelhafte Bearbeitung und unberechtigte Verzögerung
Ab dem 30.10.2025 begann die systematische Verzögerung und Ablehnung meiner Rechte:
• Verzögerung durch Servicepartner:
NBB informierte, dass die CPU an einen Servicepartner weitergeleitet wird (Grund: NBB ist kein zertifizierter Servicepartner). Die Bearbeitungszeit wurde mit "circa 2 bis 4 Wochen" angegeben. Dies ist ein systematischer Mangel, der die gesetzlich geschuldete zügige Nacherfüllung durch den Vertragspartner unnötig verzögert.
• Juristisch unhaltbare Ablehnung:
In meiner E-Mail vom 04.11.2025 forderte ich die Nacherfüllung (Austausch) bis zur finalen Frist am 18.11.2025 und die Erstattung der 80 € Diagnostikkosten.
Eine 14-tägige Frist für die Ersatzlieferung einer Standardkomponente ist nach § 439 Abs. 1 BGB ("angemessene Frist") objektiv vertretbar. Da ich die Reklamation bereits am 24.10. ausgelöst hatte, habe ich NBB also eine längere Reklamationsfrist von 25 Tagen eingeräumt.
NBB lehnte die gesetzte Frist am 06.11.2025 "vorsorglich" ab, ohne dafür eine rechtliche Begründung zu liefern.
NBB lehnte die Kostenübernahme für die Fehleranalyse mit der Begründung ab, diese sei nicht "vorher abgesprochen" gewesen. Dies ignoriert § 439 Abs. 2 BGB (Aufwendungsersatz) bzw. § 280 Abs. 1 BGB. Die Diagnose war notwendig, um überhaupt festzustellen, welche Komponente defekt ist. Zum Zeitpunkt der Beauftragung (13.10.) war mir nicht bekannt, dass die bei NBB gekaufte CPU mangelhaft ist. Eine "vorherige Absprache" war sachlich unmöglich und rechtlich nicht erforderlich.
Mittlerweile hat NBB nach aufwändigem Mailverkehr die CPU „im Rahmen der Kundenzufriedenheit“ ausgetauscht. Der Austausch erfolgte „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz“. Die Erstattung meiner Kosten hat NBB wiederholt abgelehnt und bot mir nur einen Warengutschein von 10€ für ihren Shop als „kleine Wiedergutmachung“ an.
Die Kosten der notwendigen Fehlerdiagnose zur Feststellung des Ausfalls der CPU und der Kosten für meinen Organisationsaufwand sind jedoch gemäß § 439 Abs. 2 BGB (Aufwendungsersatz) bzw. § 280 Abs. 1 BGB von NBB zu tragen.
Fazit:
NBB wickelt Gewährleistungsfälle nicht rechtskonform ab. Statt sachlicher Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Ansprüchen (§§ 437 ff. BGB) erfolgen pauschale Ablehnungen ohne rechtliche Begründung. Die angekündigte Bearbeitungszeit ist unangemessen lang. Die "Gewährleistungsüberprüfung" der CPU trotz vorliegender Diagnose durch eine Computerwerkstatt erweckt den Eindruck, dass entweder Ablehnungsgründe gesucht werden oder der Servicepartner überlastet ist.
Die Kommunikation ist von Unkenntnis des Gewährleistungsrechts geprägt.
Als negativ zu bewerten ist auch die Tatsache, dass NBB laut ihren AGB nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dies ist zwar bei Online-Händlern verbreitet und rechtlich zulässig, versperrt Kunden aber den kostengünstigen Weg einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Im Konfliktfall bleibt nur der teure Gang zum Gericht.
29 novembre 2025
Non scritta su invito