Versteckte Mängel
Juli 2024 wurde die ortsnahe Firma CADANI zur Errichtung einer Solaranlage (7,5kW, Speicher 10,5 kWh) mit Mikrowechselrichtern (Enphase) beauftragt. Auch wenn einer der Geschäftsführer stets freundlich war und sich für alles Mögliche entschuldigte, verlief die Bauphase nicht problemlos. Bereits Termintreue und zumindest frühzeitige Kommunikation falls zugesagte Termine nicht eingehalten würden, wäre einfach und hilfreich. Trotz Restmängel wurde die Schlussrechnung bezahlt und die Anlage am 18.9.2024 mit Zählerwechsel in Betrieb genommen. Leider war dies nicht das Ende der Probleme. Der Starkregen fast ein Jahr später am 12.7.2025 führte im Haus zu einem Wassereinbruch. Ursache waren 2 nicht geschlossene Dachsteine unter den Modulen. Der von der Versicherung bestellte Sachverständige bemängelte zudem die Kabeleinführung im Dach, die geändert werden musste. Der Schaden wurde auf 42T€ bis 50T€ veranschlagt. Die Auseinandersetzungen mit Verursacher, Gutachter und Versicherung wünsche ich als Geschädigter niemanden. Nach der Erlaubnis eine Sanierungsfirma zu beauftragen, erfolgte die Trocknung im Januar 2026, die Sanierung über Ostern. Nach Entfernung von Trockenbauwand (Schräge) und Dämmung im Wohnbereich wurde ein herabhängendes Erdungskabel vorgefunden. Ein ebenfalls nicht angeschlossenes Erdungskabel gab es bereits vorher im Bereich des Dachbodens. Bei allen sichtbaren Kabeln wurde lediglich die Litze um eine Schraube gedreht und diese an einer Halterung der Schiene geschraubt. Bei der Nachbesserung wurden dann Kabelschuhe angepresst, allerdings nur an die Enden der beiden nicht angeschlossenen Kabel. Zudem wurde zwischen einigen Schienenreihen keine Verbindung mit Erdungskabel festgestellt. Gegen Bedenken wurde selbstsicher erklärt, dass das nicht nötig wäre (keiner war Elektrofachkraft). Die Verbindung der Schienen einer Modulreihe würde über die Module selbst erfolgen.
Entgegen dem fordern Vorschriften (z.B. DIN EN 62305-3, DIN VDE 0100-712) für die gesamte metallische Unterkonstruktion zwingend eine feste dauerhafte Verbindung mit mindestens 6 mm² Kupferleitung (ggf. gleicher Leitwert in Alu) zum Potentialausgleich (muss die Anlage in ein Blitzschutzsystem einbezogen werden, gelten erweiterte Bedingungen). Die Erdung der Module mit 4 mm² Kupferkabel (Kabelschuh/Öse) ist im Handbuch der Module genau beschrieben. Entgegen dem sollte mit der Ausführung von Cadani die Erdung über die Klemmen erfolgen und so offensichtlich die Rahmen als Erdverbindung zwischen den Schienen dienen. Beschädigung der eloxierten Schutzschicht des Rahmens führen zudem zu Korrosion und ggf. Garantieverlust.
Abgesehen von Mängeln, die unmittelbar bemerkt wurden, verunsichern die versteckten Mängel, da sie irgendwann zu erheblichen Schäden und Gefährdungen führen können. Der Wassereinbruch bei Starkregen, wenn vorher Dämmung und Mauerwerk unbemerkt durchnässt ist, Kabel, was am Dachstein durchgescheuert wird, unzulässige oder gar fehlende Erdung/Potentialausgleich. Was noch? Auch wenn dann innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung noch jemand haftbar gemacht werden kann, verbleiben Arbeit, Ärger, Unannehmlichkeiten und einige Kosten dem Geschädigten. Nach 2 Jahren sieht es dann u.U. schlecht aus – für den Eigentümer.








